Rathaus Bicken

Fundsachen

Fundsachen

Wenn Sie einen Wertgegenstand (d. h. mit einem Wert von mehr als 10,00 Euro) gefunden haben, müssen Sie diesen abgeben. Es wird eine Fundanzeige aufgenommen. Dabei werden die Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie Ihre Personalien festgehalten.

Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens 6 Monate lang aufzubewahren. Meldet sich der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finder/in Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht von Ihnen nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Gemeinde selbst Eigentümer der Sachen.

Datum
Gegenstand
Fundort
26.10.2024Lederband mit Aufschrift "Emily und Noah"
27.09.2024BrilleFriedhof Offenbach
19.09.2024Schlüssel ABUSArztpraxis Bicken
23.09.2024E-RollerGlascontainer auf der Grabenbach, Ballersbach
xx.09.2024Stockschirm bordeauxfarbenFoyer Rathaus Bicken
30.08.2024BargeldSchulstraße (Schulsportanlage)
30.08.2024TaschenmesserRadweg Bicken Alter Bahnhof
29.08.2024Schlüssel mit Aufdruck "Chateau"Bushaltestelle Ballersbach
27.08.2024SchlüsselBushaltestelle Ballersbach
12.07.2024SchlüsselbundIn den Höfen Ballersbach
08.07.2024goldener RingBushaltestelle Offenbach
09.06.2024silberfarbenes TaschenmesserRadweg
22.05.2024silberner RingDGH Ballersbach
16.05.2024Schlüssel
Sparkasse Bicken
11.03.2024
hellgrauer kleiner Schirm
Friedhofshalle Ballersbach