Rathaus Bicken

Fundsachen

Fundsachen

Wenn Sie einen Wertgegenstand (d. h. mit einem Wert von mehr als 10,00 Euro) gefunden haben, müssen Sie diesen abgeben. Es wird eine Fundanzeige aufgenommen. Dabei werden die Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie Ihre Personalien festgehalten.

Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens 6 Monate lang aufzubewahren. Meldet sich der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finder/in Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht von Ihnen nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Gemeinde selbst Eigentümer der Sachen.

Datum
Gegenstand
Fundort

13 KW 2025

schwarze Jacke, Gr. 158/164, Chapter YoungMehrgenerationenpark Bicken
20.03.2025 4 Schlüssel am Ring (evtl. Fahrradschlüssel) und Einkaufswagenchip „Metro“Radweg Bicken neben der Bank in Richtung Bauwagen
26.02.2025 Ohrring 333er GoldWetzlarer Str. auf dem Bürgersteig
Dezember 2024/Januar 2025Pinkfarbene LesebrilleVerlängerung Einbachstraße

Dezember 2024/Januar 2025

Braune Strickmütze mit FellbommelVerlängerung Einbachstraße
Kurz vor Weihnachten 2024 Blaue Brille mit braungemusterten BügelnFensterbank im Kleinen Saal DGH Bicken
20.11.2024 Felgenschloss-AdapterHindenburgstraße Bicken beim Bärenbrunnen
26.10.2024Lederband mit Aufschrift "Emily und Noah"
27.09.2024BrilleFriedhof Offenbach
19.09.2024Schlüssel ABUSArztpraxis Bicken
xx.09.2024Stockschirm bordeauxfarbenFoyer Rathaus Bicken