Fundsachen
Fundsachen
Wenn Sie einen Wertgegenstand (d. h. mit einem Wert von mehr als 10,00 Euro) gefunden haben, müssen Sie diesen abgeben. Es wird eine Fundanzeige aufgenommen. Dabei werden die Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie Ihre Personalien festgehalten.
Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens 6 Monate lang aufzubewahren. Meldet sich der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finder/in Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht von Ihnen nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Gemeinde selbst Eigentümer der Sachen.
Datum | Gegenstand | Fundort |
13 KW 2025 | schwarze Jacke, Gr. 158/164, Chapter Young | Mehrgenerationenpark Bicken |
20.03.2025 | 4 Schlüssel am Ring (evtl. Fahrradschlüssel) und Einkaufswagenchip „Metro“ | Radweg Bicken neben der Bank in Richtung Bauwagen |
26.02.2025 | Ohrring 333er Gold | Wetzlarer Str. auf dem Bürgersteig |
Dezember 2024/Januar 2025 | Pinkfarbene Lesebrille | Verlängerung Einbachstraße |
Dezember 2024/Januar 2025 | Braune Strickmütze mit Fellbommel | Verlängerung Einbachstraße |
Kurz vor Weihnachten 2024 | Blaue Brille mit braungemusterten Bügeln | Fensterbank im Kleinen Saal DGH Bicken |
20.11.2024 | Felgenschloss-Adapter | Hindenburgstraße Bicken beim Bärenbrunnen |
26.10.2024 | Lederband mit Aufschrift "Emily und Noah" | |
27.09.2024 | Brille | Friedhof Offenbach |
19.09.2024 | Schlüssel ABUS | Arztpraxis Bicken |
xx.09.2024 | Stockschirm bordeauxfarben | Foyer Rathaus Bicken |