Rathaus Bicken

Bekanntmachungen

Bekanntmachungen 

Die Gemeinde ist dazu verpflichtet bestimmte Angelegenheiten öffentlich bekanntzugeben. Die Form der Bekanntmachung ist in § 5 der Hauptsatzung geregelt. Die Bekanntmachungsorgane der Gemeinde Mittenaar sind das gemeinsamen Amtsblatt der Gemeinden Mittenaar und Siegbach (WiMS) und die Bekanntmachungskästen an den folgenden Standorten:

1. Ortsteil Bicken, Rathaus, Leipziger Straße 1
2. Ortsteil Ballersbach, Hohler Weg / Nerv
3. Ortsteil Offenbach, Koblenzer Straße
4. Ortsteil Bellersdorf, Wetzlarer Straße 14/16