Wahlbenachrichtigung für die Stichwahl des Landrats


Auf der Wahlbenachrichtigung für den Hauptwahltermin des Landrats am 09.06.2024 war bereits der Hinweis abgedruckt, dass die Wahlbenachrichtigung, falls es zur Stichwahl kommen sollte, bitte für den Stichwahltermin aufbewahrt werden soll. Aus diesem Grund wurden die Wahlbenachrichtigungen den Wählern im Wahllokal nach der Stimmabgabe wieder ausgehändigt.

 Sollten Sie die Wahlbenachrichtigung zwischenzeitlich verlegt, verloren oder entsorgt haben, ist das kein Grund zur Sorge. Maßgeblich ist das Wählerverzeichnis. Sie können auch ohne Wahlbenachrichtigung im Wahllokal wählen. Bringen Sie bitte einen gültigen Ausweis mit ins Wahllokal.

 Wenn Sie per Briefwahl an der Stichwahl teilnehmen möchten, ist das ebenfalls möglich. Dazu können Sie die Briefwahlunterlagen entweder persönlich oder schriftlich (z. B. per E-Mail) bei uns beantragen oder online über unsere Homepage (bis Mittwoch, 26.06.2024 um 23:59 Uhr möglich).